Intelligence against Crime

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Foreus Intelligence GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen,
Dienstleistungen, Angebote und Kostenvoranschläge der Foreus Intelligence GmbH („Foreus“) im In- und
Ausland gegenüber allen Vertragspartnern („Auftraggeber“) und bilden, sofern im Einzelnen nichts anderes
vereinbart wurde, einen integrierenden Bestandteil aller zwischen Foreus und dem Auftraggeber abgeschlossenen
Verträge. Sollten die AGB einzelnen Bestimmungen in Verträgen zwischen Foreus und dem Auftraggeber
widersprechen, dann ist die vertragliche Regelung maßgeblich und die widersprechende Bestimmung der AGB
kommt nicht zur Anwendung.
1.2 Auftraggeber können insbesondere private Vertragspartner, Unternehmen und staatliche Behörden sein.
Abweichenden und/oder widersprechenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird seitens Foreus hiermit
ausdrücklich widersprochen und sollen diese daher nicht zur Anwendung gelangen.


§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Verzugszinsen

2.1 Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge von Foreus sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertragsabschluss mit Foreus kommt rechtswirksam nur durch schriftliche Angebotsannahme durch den
Auftraggeber oder durch beidseitige Unterfertigung eines gesonderten Vertrages zwischen Foreus und dem
Auftraggeber zustande. Die Ausführung eines Auftrages kann durch Foreus ohne Angabe von Gründen abgelehnt
werden.

2.2 Die Abtretung von Vertragsansprüchen gegen Foreus ist nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung
durch Foreus zulässig und verbindlich.
2.3 Rechnungen von Foreus sind bei Erhalt zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in der Höhe
von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart und sind Mahnspesen und Inkassospesen zu
ersetzen.

2.4 Für eventuelle vom Auftraggeber beauftragte Sonderleistungen und Zusatzaufträge, die im Angebot von
Foreus oder dem zwischen Foreus und Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag nicht geregelt sind, wird Foreus
pro Mitarbeiter einen Betrag von Euro 160,– zzgl. 20 % USt (falls Umsatz in Österreich steuerbar) pro Stunde
(Abrechnung im 15-Minuten-Takt) zzgl. Barauslagen verrechnen. Dies gilt auch, insofern Mitarbeiter von Foreus
als Zeugen in Prozessen des Auftraggebers in Anspruch genommen werden.
2.5 Mit Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluss erklärt der Auftraggeber automatisch, ein entsprechendes
überwiegendes berechtigtes Interesse an den beauftragten Lieferungen, Leistungen oder Dienstleistungen von

Foreus zu haben und diese zur Wahrung der überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers
unbedingt notwendig sind.

2.6 Sofern für die Erbringung von Lieferungen, Leistungen und sonstigen Dienstleistungen im Einzelfall nichts

anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen auftragsbedingten
Stundensätze zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die aktuellen Stundensätze sind wie folgt:

2.6.1 Junior Investigator – 230€

2.6.2 Investigation Specialist – 250€

2.6.3 Senior Investigation Specialist 310€

§ 3 Leistungen von Foreus

3.1 Foreus erbringt vor allem Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit
nachstehenden Gewerben:
3.1.1 Sicherheitsgewerbe, eingeschränkt auf das Gewerbe der Berufsdetektive
3.1.2 Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
3.1.3 Auskunfteien über Kreditverhältnisse
3.1.4 Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
3.1.5 Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
3.2 Foreus ist berechtigt, für die Vertragserfüllung entsprechende Subunternehmer auf eigene Kosten zu
engagieren und diese auch nach Belieben auszutauschen, ohne dem Auftraggeber deren Identität bekanntgeben
zu müssen.


§ 4 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Die Bekanntgabe der für die Auftragserfüllung benötigten Informationen erfolgt dergestalt, dass der
Auftraggeber ein von Foreus zur Verfügung gestelltes Datenblatt vollständig ausgefüllt an Foreus retourniert. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, Foreus alle für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen,
Daten und sonstigen Informationen vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung zu stellen bzw. zu ermöglichen,
dass diese durch Foreus bearbeitet werden können. Während der Auftragserfüllung eintretende Änderungen der
Daten, Informationen oder anderer für die Auftragserfüllung wichtiger Umstände sind Foreus unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.

4.2 Sollte Foreus zusätzliche Informationen oder Daten vom Auftraggeber benötigen, so hat dieser diese ohne
unnötigen Aufschub zu liefern bzw. zu erteilen.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Foreus schriftlich mitzuteilen, an welche Übermittlungsadresse sowie an
welche Empfangspersonen vertragsbezogene Korrespondenz und Produkte, wie beispielsweise
Rechercheergebnisse oder Reports, zu übermitteln sind. Ferner ist schriftlich darzulegen, welche
Übertragungsmittel (E-Mail, Cloud, Telefon, Telefax, Briefpost, Boten) gewählt und welche besonderen
Vorkehrungen dabei getroffen werden sollen sowie welcher Grad der Vertraulichkeit einzuhalten ist. Mitteilungen
und Versand erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Foreus weist ausdrücklich auf die Gefahren von Viren oder
anderen schädlichen Programmen und auf die Möglichkeit von Hackerangriffen hin. Die Nutzung von aktuellen
Browser-Versionen und Anti-Virensoftware wird deshalb von Foreus dringend empfohlen.

4.4 Hilfestellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers erfolgen unentgeltlich. Während der Auftragserfüllung
eintretende Änderungen der Daten, Informationen oder anderer für die Auftragserfüllung wichtiger Umstände sind
Foreus unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zudem verpflichtet sich der Auftraggeber alle sonstigen Maßnahmen
zu unterstützen, die für die Vertragserfüllung durch Foreus erforderlich sind.

4.5 Eine eventuell notwendige Unterrichtung der von der Vertragserfüllung betroffenen Personen bzw.
Unternehmen samt Bekanntgabe der durchzuführenden Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber und hat der
Auftraggeber Foreus diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

4.6 Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen Foreus oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur bei
durch Foreus anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§ 5 Sofortige Kündigung aus wichtigem Grund

5.1 Die Parteien können zwischen ihnen geschlossene Verträge aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
bestimmten Frist schriftlich kündigen. Als wichtige Gründe sind insbesondere anzusehen:
Eine erhebliche Vertragsverletzung der anderen Partei,
Wenn einer Partei aus dem Auftrag bzw. aus dem Festhalten am Vertrag ein erheblicher Nachteil
entstanden ist bzw. entstehen würde,
Zahlungsverzögerung von mehr als vierzehn Tagen nach Rechnungslegung bzw. Abrechnung der
Barauslagen unter Nachfristsetzung von zusätzlich sieben Tagen,
Wenn der Auftrag tatsächlich nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden kann,
Wenn über eine Partei ein Sanierungsverfahren oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines
derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird,
Jeder wichtige Grund, bei dessen Kenntnis vor Vertragsabschluss die Partei diesen Vertrag nicht oder nicht
in dieser Form abgeschlossen hätte.
5.2 Sollte eine Partei aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis vorzeitig auflösen und trifft Foreus daran kein
schweres Verschulden, so ist Foreus nicht zur Rückzahlung einer bereits einvernommenen Anzahlung verpflichtet.
In jedem Fall hat Foreus Anspruch auf Barauslagen- und Spesenersatz durch den Auftraggeber.

§ 6 Haftungsausschluss

6.1 Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Foreus seine Informationen und Daten bei der
Überprüfungs- und Recherchearbeit nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich auf Basis der vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen softwareunterstützt aus öffentlich
zugänglichen Quellen oder durchgeführten Befragungen und Recherchen bezieht. Foreus verwendet
Informationsquellen, die es als zuverlässig erachtet. Inhalte können sich jederzeit verändern oder auf fehlerhaften
Angaben Dritter beruhen. Daher kann Foreus nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der
Informationen garantieren oder haften. Foreus übernimmt daher keine Haftung für die Vollständigkeit und
Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten sowie der durch eigene Leistung erlangten
Informationen und Ergebnisse.

6.2 Foreus schuldet daher ausschließlich die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen. Für
einen wie immer gearteten Erfolg des erteilten Auftrags wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber ist selbst dafür
verantwortlich, die an Foreus übermittelten Informationen und Unterlagen vorab auf deren Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen.

6.3 Es wird daher ausdrücklich festgehalten, dass der Auftrag auch dann als erfüllt gilt, wenn trotz
auftragsgemäßer Leistung von Foreus keine und/oder nicht die vom Auftraggeber gewünschten Informationen
oder Erkenntnisse ermittelt werden können. Ein Erfolg gilt daher ausdrücklich als nicht geschuldet.

6.4 Die Parteien verpflichten sich grundsätzlich, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu
treffen und die Grundsätze des Datengeheimnisses- und Schutzes einzuhalten.

6.5 Dem Auftraggeber ist aber bewusst, dass er Foreus aus eigenem berechtigten Interesse damit beauftragt hat,
auch sensible Daten und Informationen, die mitunter auch dem Datenschutz unterliegen, über Personen und
Unternehmen zu ermitteln und dem Auftraggeber zu überbringen. Der Auftraggeber gestattet Foreus ausdrücklich
im Rahmen des Auftrags den Zugriff und die Nutzung von Systemen und Daten, die grundsätzlich gesetzlich
geschützt sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, Foreus hinsichtlich Schadenersatzansprüchen und
sonstigen Forderungen dieser Personen bzw. Unternehmen vollumfänglich, sohin auch für etwaige
Datenschutzverletzungen, schad- und klaglos zu halten, egal ob Personen oder Unternehmen ihre Ansprüche
gegen den Auftraggeber oder direkt gegen Foreus geltend machen. Schad- und Klagloshaltung bedeutet auch, die
daraus entstehenden Prozess- und Anwaltskosten, etwaige Geldstrafen etc., zu übernehmen und dies im
Anlassfall diesen Personen oder Unternehmen auch mitzuteilen. Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, mit
erlangten dem Datenschutz unterliegenden Informationen sorgsam umzugehen und diese keinesfalls Dritten, sei
es durch Mitteilung oder vorübergehende Einsichtnahme oder auf sonst irgendeine Art, zugänglich zu machen.
Der Auftraggeber wird selbstständig dafür Sorge tragen, dass jene Personen und Unternehmen, hinsichtlich derer
er Foreus mit der Überprüfung beauftragt, gegenüber dem Auftraggeber schriftlich erklären, mit der Überprüfung
einverstanden zu sein und dem Auftraggeber und Foreus den Zugriff auch auf geschützte Daten zu gewähren.
Eine notwendige Unterrichtung der von der Überprüfung betroffenen Personen bzw. Unternehmen samt
Bekanntgabe der durchzuführenden Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber.

6.6 Überdies haften die Parteien wechselseitig nur für grob fahrlässig verursachten Schaden. Sofern kein grob
fahrlässiges Verhalten vorliegt, haben die Parteien sich wechselseitig vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird generell nicht gehaftet.

6.7 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Foreus seine Erkenntnisse vor allem unter Zuhilfenahme diverser
Spezialsoftware ermittelt. Foreus verpflichtet sich, diese Software stets entsprechend zu warten und zu
aktualisieren, haftet aber nicht für Schäden oder unrichtige Ermittlungsergebnisse, die auf einen Fehler oder
Schaden der Software zurückzuführen sind.

6.8 Die Haftung für und aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung bedingt durch höhere Gewalt, Pandemie,
einschließlich Ursachen im Rahmen militärischer Operationen oder durch behördliche Akte, wird ausgeschlossen.
Der Entgeltanspruch von Foreus bleibt unberührt.

6.9 Sofern gesetzlich keine anderen Regelungen zwingend anzuwenden sind, verfallen und verjähren
Schadenersatzansprüche gegen Foreus, wenn sie nicht binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der
Kenntnisnahme vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis,
gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis.

6.10 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Foreus für Erfüllungsgehilfen, die nicht Dienstnehmer von
Foreus sind, ausgeschlossen.

6.11 Im Sinne des Datenschutzrechts ist der Auftraggeber als Verantwortlicher anzusehen und hat Foreus
diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

§ 7 Verschwiegenheit

7.1 Die Parteien verpflichten sich, über gegenständlichen Auftrag, die jeweils eingesetzten Mitarbeiter, den Inhalt
der übergebenen und ermittelten Daten und Informationen, den Inhalt dieser Vereinbarung und überhaupt über
sämtliche auftrags- und parteibezogenen Details, auch nach Beendigung des Auftrags, absolutes Stilschweigen
zu bewahren.

7.2 Dem Auftraggeber ist es nur mit Zustimmung von Foreus gestattet, Dritten gegenüber den Namen von Foreus
bekanntzugeben oder diesen zu veröffentlichen.

7.3 Die von Foreus erstellten Reports und Mitteilungen bzw. Empfehlungen im Rahmen der begleitenden Beratung
sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt und dürfen weder veröffentlicht noch
Dritten bekanntgemacht oder übergeben werden sowie auch nicht für vertragsfremde Zwecke verwendet werden.

7.4 Die Parteien nehmen wechselseitig zur Kenntnis und sind damit einverstanden, dass eine oder beide
Vertragspartei in Erfüllung von gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sein können, allgemeine oder inhaltliche
Details über das Auftragsverhältnis, die erstellten Reports und die ermittelten Informationen bekanntzugeben,
sodass die Parteien sich wechselseitig gegenüber staatlichen Behörden von ihrer Verschwiegenheitspflicht
entbinden. Im Falle einer derartigen behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtung, Inspektion oder Überprüfung
wird jede Partei der anderen Partei angemessene Unterstützung leisten. Jede Partei wird die andere Partei
rechtzeitig benachrichtigen, wenn eine derartige Offenlegung zu erfolgen hat.

7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Foreus verwendeten Arbeitstechniken und Programme sowie die
Identität der Mitarbeiter und Subunternehmer von Foreus geheim zu halten.


§ 8 Sonstige Bestimmungen

8.1 Jede Partei oder sonstiger Begünstigter, die aus einer Vereinbarung mit Foreus eine Zahlung erhalten, sind für
die Zahlung der sie betreffenden Einkommen- und anderer Steuern selbst verantwortlich und verpflichtet, Foreus
diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

8.2 Auftraggeber und Foreus verpflichten sich, sich bei keinem Geschäft zu umgehen, dies auch nicht zu
versuchen, weder direkt noch indirekt, noch durch Dritte.

8.3 Als Gerichtsstand für die gerichtliche Geltendmachung von Honoraren und Auslagen sowie für sonstige
Rechtsstreitigkeiten aller Art wird die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien, die Anwendung
Österreichischen Rechts und die deutsche Sprache vereinbart.

8.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie alle Erklärungen, die mit diesen in Zusammenhang stehen,
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

8.5 Sollten einzelne der angeführten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchführbar
sein, so ist davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. In diesem Fall gilt sinngemäß jene
Regelung, die der unwirksamen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt, als
vereinbart. Gleiches gilt für Lücken dieser Vereinbarung.

8.6 Hinsichtlich sämtlicher datenschutzrelevanter Angelegenheiten wird auf die entsprechenden
Datenschutzrichtlinien von Foreus verwiesen.

8.7 Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses
an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass mit dem Auftrag keine gesetzeswidrigen,
sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.

8.9 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die ihm überlassenen Reports, Unterlagen und Daten für den vertraglich
vorgesehenen Gebrauch zu verwenden und ist keinesfalls berechtigt, diese entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte
weiterzugeben. Sämtliche Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstige Schutz- und Eigentumsrechte verbleiben,
wie insbesondere Copyrights, Marken, Logos, Patente, andere Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige
Rechte bei Foreus. Dem Auftraggeber steht ein auf den internen Gebrauch beschränktes Nutzungsrecht zu. Dem
Auftraggeber ist es zu keiner Zeit erlaubt, Dritten gegenüber oder öffentlich die Leistungen bzw. Dienstleistungen
von Foreus als eigene Leistungen bzw. Dienstleistungen des Auftraggebers darzustellen (Punkt 7.2 bleibt hievon
unberührt).

8.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, die ihm oder Dritten die Nachahmung des
Reportsystems von Foreus, die Art und Methodik der Informationsbeschaffung oder der Formdarstellung einzelner
Dokumente ermöglicht. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.

8.11 Diese AGB werden in deutscher und englischer Fassung erstellt. Im Zweifel ist die deutsche Fassung
maßgeblich.

Datenschutzerklärung FOREUS Intelligence GmbH Stand: 31.05.2023